Datenschutz für Webentwickler: Einfache Tipps zur Umsetzung

Datenschutz für Webentwickler: Einfache Tipps zur Umsetzung
Inhaltsverzeichnis

Datenschutz spielt eine wichtige Rolle in der Webentwicklung, besonders seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie fordert Unternehmen und Webentwickler dazu auf, personenbezogene Daten zu schützen. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. In diesem Artikel wird erläutert, wie Webentwickler sicherstellen können, dass ihre Websites datenschutzkonform sind.

Datenschutz-Grundlagen

Der Datenschutz schützt personenbezogene Daten, das sind Informationen, die einer Person zugeordnet werden können. Dazu zählen zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder auch Cookies. Für Webentwickler bedeutet das, dass sie sicherstellen müssen, dass solche Daten nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers und für legitime Zwecke erhoben werden.

Google Fonts lokal einbinden

Ein häufiges Problem beim Datenschutz auf Websites ist die Nutzung von Google Fonts, die oft über externe Google-Server geladen werden. Dabei wird die IP-Adresse des Nutzers an Google übermittelt, was ohne Zustimmung nicht erlaubt ist. In der Vergangenheit gab es viele Abmahnungen wegen der unzulässigen Verwendung von Google Fonts. Um dies zu verhindern, sollten Webentwickler Google Fonts lokal auf dem eigenen Server einbinden. Dadurch werden keine Daten an Google weitergeleitet. Ein hilfreiches Tool, um zu überprüfen, ob eine Website Google Fonts extern lädt, ist der Google Fonts Checker.

Cookie-Banner richtig einsetzen

Die meisten Websites verwenden Cookies, um Informationen über das Verhalten der Nutzer zu speichern. Dabei wird oft auch das Surfverhalten analysiert, um personalisierte Werbung zu schalten. Hier ist es zwingend erforderlich, dass der Nutzer vor der Erhebung seiner Daten zustimmt. Dazu wird ein Cookie-Banner benötigt, der den Nutzer informiert und eine Zustimmung verlangt. Wichtig ist, dass der Banner nicht nur informiert, sondern alle Tracking-Cookies und extern eingebundene Quellen blockiert, bis der Nutzer seine Einwilligung gibt.

Ein gutes Tool für die Verwaltung eines solchen Cookie-Banners ist Borlabs Cookie. Es ermöglicht die umfassende Steuerung von Cookies und externen Diensten und hilft, die Anforderungen der DSGVO einzuhalten.

Auftragsdatenverarbeitung (AVV) mit Drittanbietern

Viele Websites nutzen Dienste von Drittanbietern wie Cloud-Hosting, Analyse-Tools oder Zahlungsdienste. Diese Anbieter verarbeiten oft personenbezogene Daten der Nutzer. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Webseitenbetreiber mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) abschließt. Dieser Vertrag regelt, wie der Anbieter die Daten verarbeitet und stellt sicher, dass er sich ebenfalls an die DSGVO hält. Webentwickler sollten darauf achten, dass ihre Kunden mit allen relevanten Dienstleistern solche Verträge abschließen.

Datenschutzerklärung auf der Website

Jede Website benötigt eine Datenschutzerklärung, die darüber informiert, welche Daten erhoben werden, warum diese erhoben werden und wie sie verarbeitet werden. Diese Erklärung muss für den Nutzer leicht zugänglich sein, meistens im Footer der Website. Sie muss detailliert erklären, welche Daten durch Tools wie Cookies oder Drittanbieter-Dienste (z. B. Google Analytics, Social Media Plugins) gesammelt werden. Es ist ratsam, die Datenschutzerklärung regelmäßig zu aktualisieren, besonders wenn neue Tools oder Dienste hinzugefügt werden.

Kontaktformulare mit Datenschutzhinweis

Viele Websites verwenden Kontaktformulare, um mit den Nutzern zu kommunizieren. Hierbei werden oft personenbezogene Daten wie Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer erfasst. Damit dies datenschutzkonform ist, muss der Nutzer aktiv bestätigen, dass er die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden hat. Dies kann einfach durch eine Checkbox gelöst werden, die vor dem Absenden des Formulars aktiviert werden muss.

Beispiel für einen kurzen Text im Formular:
„Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme der Verarbeitung meiner Daten zu.“

Beispiel eines Datenschutz Hinweises

Ein reales Beispiel zeigt, wie ein Webseitenbetreiber abgemahnt wurde, weil er Google Fonts von externen Google-Servern lud, ohne die Zustimmung der Nutzer einzuholen. In dem Hinweis wurde die sofortige Unterlassung gefordert. Solche Abmahnungen häufen sich, daher ist es wichtig Datenschutzfehler zu vermeiden.

Das Dokument zeigt einen Hinweis des Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten. Es handelt sich um eine automatische Benachrichtigung nach Art. 58 Abs. 1 Buchst. d DSGVO, welche auf einen möglichen Datenschutzverstoß auf einer Webseite hinweist. Der Vorwurf bezieht sich auf die Nutzung des Trackingtools „Google Analytics“ ohne die erforderliche Einwilligung der Webseitenbesucher. Der Betreiber der Webseite erhält die Möglichkeit, seine Webseite freiwillig anzupassen, um datenschutzkonforme Zustände herzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Antwortpflicht besteht. Weitere Informationen und Erläuterungen sind auf der Rückseite des Schreibens enthalten.
Die zweite Seite enthält weiterführende Informationen zum Datenschutzverstoß. Es wird detailliert beschrieben, dass die Nutzung von Google Analytics ohne vorherige Einwilligung der Nutzer gegen die DSGVO verstößt. Google Analytics sammelt und analysiert das Verhalten der Webseitenbesucher, wofür jedoch eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer erforderlich ist. Das Schreiben weist darauf hin, dass eine solche Einwilligung notwendig ist und erläutert die gesetzlichen Grundlagen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Webseitenbetreiber ihre Webseite anpassen und Google Analytics deaktivieren müssen, wenn keine Einwilligung vorliegt. Die Möglichkeit weiterer Maßnahmen seitens der Datenschutzbehörde wird in Aussicht gestellt, falls keine Anpassungen vorgenommen werden.

Fazit

Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Webentwicklung. Durch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen schützen Webentwickler ihre Kunden vor rechtlichen Problemen und Bußgeldern. Indem sie Google Fonts lokal hosten, Cookie-Banner korrekt einrichten, AVV-Verträge abschließen und Datenschutz-Checkboxen in Kontaktformulare einbauen, können sie sicherstellen, dass ihre Websites den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Solche Maßnahmen helfen nicht nur dabei, Abmahnungen zu vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Nutzer in die Website zu stärken.

Wenn sie Unterstützung bei der Umsetzung brauchen oder eine individuelle Lösung für ihre Website suchen, scheuen sie sich nicht und buchen sie einen kostenlosen Beratungs-Termin direkt bei uns auf Wahlreich.de!

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