Ein AVV ist ein zivilrechtlicher Vertrag, der die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragnehmer im Auftrag eines Auftraggebers regelt. Dabei handelt der Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter) weisungsgebunden im Auftrag des Auftraggebers (Verantwortlicher).
Wann ist ein AVV notwendig?
Ein AVV ist immer dann erforderlich, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeitet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Unternehmen einen Dienstleister mit der Lohnabrechnung, dem Hosting von Daten oder der Nutzung von Cloud-Diensten beauftragt, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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