INQA oder BAFA: Welche Förderung passt zu KI-Projekten?
Von Tom Wahl · WAHLREICH · Dresden
Wer mit KI anfangen will, stößt schnell auf zwei Förderprogramme: INQA-Coaching und die BAFA-Beratungsförderung. Beide bezuschussen Beratung. Keines bezahlt Software. Und sie gehören zu verschiedenen Phasen desselben Vorhabens.
01 Zwei Programme, zwei Aufgaben
INQA-Coaching ist ein Programm des BMAS / ESF Plus für mitarbeiterorientierte, agile Veränderung. Das Unternehmen entwickelt gemeinsam mit den Beschäftigten Lösungen für den digitalen Wandel, testet sie im Alltag und verbessert sie schrittweise. Bis zu 12 Coaching-Tage über bis zu 7 Monate, 80 % des Honorars werden nach Abschluss erstattet.
Die BAFA-Beratungsförderung bezuschusst kompakte, konzeptionelle Unternehmensberatung: Strategie, Prozessanalyse, Roadmap. Höchstens 5 Beratungstage je Beratung, Bemessungsgrundlage 3.500 €, der Fördersatz hängt vom Sitz des Unternehmens ab — in Sachsen außerhalb der Region Leipzig bis zu 80 %.
02 Die Frage, die entscheidet
Nicht „Wie viel gibt es?“, sondern: Soll das Team aktiv mitarbeiten? Wenn die Veränderung im Betrieb ankommen muss — neue Abläufe, neue Rollen, ein Assistent, den Menschen täglich nutzen — dann ist INQA das passende Format. Das Lab-Team aus Beschäftigten ist keine Bedingung, die man erfüllt, sondern der Mechanismus, der das Ergebnis trägt.
Wenn zuerst eine Entscheidung gebraucht wird — welches System, welche Reihenfolge, welcher Business Case — dann ist das eine konzeptionelle Beratung, und das ist BAFA. Kurz, schriftlich, mit Handlungsempfehlungen.
03 Beides? Ja, für verschiedene Teile
Viele KI-Vorhaben haben beide Teile: erst klären, was gebaut werden sollte, dann die Veränderung mit dem Team gestalten. Das sind zwei Programme mit zwei Anträgen, zwei zuständigen Stellen und zwei Regelwerken. Was sie gemeinsam haben: Die technische Umsetzung — Entwicklung, Lizenzen, Integration, Betrieb — wird in beiden separat betrachtet.
04 Was du vor dem Antrag wissen solltest
Bei BAFA gilt: Antrag vor Beratungsbeginn, Start erst nach dem Informationsschreiben, ein regulärer Beratungsvertrag erst danach. Bei INQA gilt: Erstberatung bei der INQA-Beratungsstelle — für Dresden und Sachsen RKW Sachsen — dann der Coaching-Scheck, dann das Coaching. In beiden Fällen entscheidet die zuständige Stelle, nicht der Berater. Eine Website kann einordnen; zusagen kann sie nichts.
Unser Fördercheck stellt genau die Fragen, die diese Einordnung braucht: Standort, Größe, Alter, Vorhaben, Beteiligung des Teams, Stand der Beratung. Zwei Minuten, keine Unterlagen, und am Ende eine Richtung, die wir gemeinsam prüfen.

